Rechtliche Hinweise
ESG – Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Informationen nach Art. 3 und Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung nach der Verordnung (EU) 2019/2088
Die PT Asset Management GmbH ist aufgrund der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung / SFDR) verpflichtet, Informationen über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie über die Vereinbarkeit ihrer Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken offenzulegen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben kann. Hierzu zählen insbesondere physische Risiken, Transitionsrisiken sowie Risiken aus sozialen oder unternehmensbezogenen Faktoren.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist von der ausdrücklichen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, Nachhaltigkeitspräferenzen oder nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu unterscheiden. Welche Form der Berücksichtigung erfolgt, richtet sich nach dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Modell.
Unsere zwei Modelle
Modell | Einordnung | Auswirkung für die ESG-Berücksichtigung |
Modell 1: Keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien | Klassisches Modell ohne nachhaltigkeitsbezogene Ausrichtung der Anlagestrategie. | Nachhaltigkeitskriterien werden nicht als eigenständiges Auswahl-, Filter- oder Steuerungskriterium für die Anlagestrategie verwendet. Nachhaltigkeitsrisiken können als allgemeine Anlagerisiken in die Risikobetrachtung einfließen, soweit sie für die Bewertung einer Anlage relevant sind. |
Modell 2: PTAM-Basiskonzept*
* Das PTAM-Basiskonzept basiert auf dem entwickelten Nachhaltigkeitskonzept des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). | Modell mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auf Basis des PTAM-Basiskonzepts. | Nachhaltigkeitskriterien werden entsprechend dem vereinbarten PTAM-Basiskonzept berücksichtigt. Umfang und Art der Berücksichtigung sowie etwaige Auswahl- oder Ausschlusskriterien richten sich nach den für dieses Modell geltenden vorvertraglichen Informationen und den individuellen Vereinbarungen. |
1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)
Die PT Asset Management GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Nachhaltigkeitsrisiken können sich negativ auf die Wertentwicklung von Finanzinstrumenten und Investmentvermögen auswirken und damit auch Auswirkungen auf die Vermögenswerte unserer Kunden haben.
Bei der Bewertung von Anlagen können daher auch solche Umstände einbezogen werden, die aus Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungsaspekten resultieren und die wirtschaftliche Entwicklung, Bonität, Marktstellung, Reputation oder Ertragslage eines Emittenten, Unternehmens oder Investmentvermögens beeinflussen können.
1.1 Modell ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
Sofern ein Kunde das Modell ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien wählt oder vereinbart hat, erfolgt keine systematische Ausrichtung der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung an ökologischen oder sozialen Merkmalen, Nachhaltigkeitszielen oder Nachhaltigkeitspräferenzen. In diesem Modell werden Nachhaltigkeitskriterien nicht als eigenständige Auswahl-, Ausschluss- oder Steuerungskriterien eingesetzt.
Unabhängig davon können Nachhaltigkeitsrisiken als Teil der allgemeinen Risikoanalyse berücksichtigt werden, soweit sie nach Einschätzung der PT Asset Management GmbH für die Bewertung einer Anlage wesentlich sein können. Eine rechtliche oder vertragliche Zusage, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten oder bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Wirkungen zu erzielen, ist mit diesem Modell nicht verbunden.
1.2 PTAM-Basiskonzept mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
Sofern ein Kunde das PTAM-Basiskonzept mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien wählt oder vereinbart hat, werden Nachhaltigkeitskriterien nach Maßgabe dieses Modells berücksichtigt. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Produktauswahl und der laufenden Beurteilung angemessen einzubeziehen und das vereinbarte Anlagekonzept entsprechend umzusetzen.
Das PTAM-Basiskonzept basiert auf dem für unabhängige Vermögensverwalter entwickelten Nachhaltigkeitskonzept des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). Die konkrete Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der von der PT Asset Management GmbH festgelegten Prozesse, der jeweils verfügbaren nachhaltigkeitsbezogenen Informationen sowie der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
Die Berücksichtigung kann insbesondere durch die Auswahl von Investmentfonds oder Finanzinstrumenten erfolgen, deren Anlagepolitik, Datenlage oder Bewertungsansatz nachhaltigkeitsbezogene Kriterien einbezieht. Soweit hierfür externe Daten, Ratings, Fondsdokumente oder sonstige Marktinformationen herangezogen werden, erfolgt dies unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren Informationen und der Grenzen der Datenqualität.
Die konkrete Ausgestaltung des PTAM-Basiskonzepts, insbesondere etwaige Auswahl-, Ausschluss- oder Bewertungsgrundsätze, ergibt sich aus den jeweils maßgeblichen vorvertraglichen Informationen, Produktunterlagen und individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden.
1.3 Grenzen der Berücksichtigung
Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich nicht vollständig ausschließen. Auch bei einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien können Wertverluste eintreten. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stellt daher keine Garantie für eine bestimmte Wertentwicklung, Risikominderung oder nachhaltigkeitsbezogene Wirkung dar.
Die PT Asset Management GmbH überprüft ihre nachhaltigkeitsbezogenen Informationen und Prozesse regelmäßig und passt diese erforderlichenfalls an rechtliche, aufsichtsrechtliche oder tatsächliche Änderungen an.
2. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)
Die Vergütungspolitik der PT Asset Management GmbH steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Die Vergütungsstruktur ist darauf ausgerichtet, keine Anreize zu setzen, Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen, Anlageempfehlungen oder der Produktauswahl außer Acht zu lassen.
Eine Vergütung, die eine unangemessene Risikobereitschaft fördert oder der sachgerechten Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken entgegensteht, ist nicht vorgesehen. Soweit Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des vereinbarten PTAM-Basiskonzepts berücksichtigt werden, darf die Vergütungspolitik die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Modells nicht beeinträchtigen.
3. Maßgeblichkeit der Kundenvereinbarung
Maßgeblich ist stets das mit dem Kunden vereinbarte Modell. Die PT Asset Management GmbH bietet sowohl ein Modell ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien als auch das PTAM-Basiskonzept mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien an. Kunden erhalten die jeweils einschlägigen Informationen vor Abschluss beziehungsweise Änderung der Geschäftsbeziehung.
Urheberschutz
Richtigkeit von Informationen/Daten
Keine Beratung
Schlichtungsstelle
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die PT Asset Management GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Weiter Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter https://vuv-ombudsstelle.de
Umsetzung Zweite Aktionärsrechtrichtline (ARUG II) – „Mitwirkungspolitik“
Die PT Asset Management GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“
Wichtige allgemeine Hinweise
Die in dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Ihrer Unterrichtung. Sie stellen keine Anlageberatung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Auch ist in ihnen kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jeder Art, wie z.B. zum Tätigen von Geschäften in Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Renten, Investmentfonds, Zertifikate) oder zum Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen (z.B. Vermögensverwaltung) oder zum Abschluss sonstiger Verträge (z.B. Family Office Vertrag) zu sehen. Insbesondere ersetzen diese Informationen nicht eine geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preisinformationen unverbindlich.
Hinsichtlich der Informationen zu Investmentfonds ist zu beachten, dass alleinige Grundlage für deren Erwerb der jeweils gültige Verkaufsprospekt ist, einschließlich der Vertragsbedingungen und des jeweiligen letzten geprüften Jahresberichts und des Halbjahresberichts, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt. Diese Verkaufsunterlagen können kostenlos bei der jeweiligen Fondsgesellschaft oder Depotbank, angefordert oder von dieser Website heruntergeladen werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesen Unterlagen genannten Informationen übernimmt die PT Asset Management GmbH keine Gewähr.
Entsprechendes gilt für andere Anlageprodukte bezüglich der für deren Vertrieb maßgeblichen Verkaufsunterlagen.
Bitte beachten Sie ferner, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Die Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.